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Was kostet eine Gesellenstunde?
"Über 40 Euro für eine Monteurstunde? Davon erhält der
Geselle 12,98 Euro brutto und den Rest steckt sich der Chef in die
Tasche!" So oder ähnlich sieht die Reaktion vieler Kunden nach
Erhalt einer Handwerkerrechnung aus. Vorschnell lautet dann das
Urteil, der Handwerker sei zu teuer.
Der vom Handwerker geltend gemachte
Stundenverrechnungssatz ist jedoch nicht mit dem Stundenlohn eines
Monteurs, schon gar nicht mit dem erzielten Gewinn eines Betriebes
gleich zu setzen.
Betrachtet man die Bestandteile des Stundenverrechnungssatzes für
eine Handwerkerstunde, so wird die hohe Personalintensität im
Handwerk deutlich. Stundenlohn, darauf entfallende lohngebundene
Kosten und anteilige Gehälter pro Stunde ergeben schon 65 Prozent des
Verrechnungssatzes. Die übrigen Kosten mit einem Anteil von knapp 16
Prozent nehmen sich dagegen bescheiden aus.
Neben diesen Kostenbestandteilen, die die aktuelle Situation in
vielen Handwerksbetrieben darstellt, muss in die betriebliche
Kalkulation auch ein angemessener Wagnis- und Gewinnanteil
eingerechnet werden. Die für dieses Beispiel angenommenen 2,61 Euro
pro Stunde bewegen sich im untersten Bereich, den ein Betrieb für
eine gesunde Existenz anstreben muss. Betriebsvergleiche in vielen
Gewerken zeigen jedoch, dass häufig allenfalls ein kostendeckender
Preis am Markt erzielbar ist, der Unternehmer quasi umsonst arbeitet.
Als letzte Position komplettiert die Mehrwertsteuer den Betrag, den
der Handwerksmeister dieses Beispiels verrechnen müsste.
| + Stundenlohn |
12,98
EUR |
28,8
% |
| + Lohngebundene
Kosten 1) |
9,92 EUR |
22,0
% |
| + Gehälter
Verwaltung + Technik |
6,17 EUR |
13,7
% |
| = Personalkosten
pro Stunde |
29,07
EUR |
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| + Übrige Kosten 2) |
7,17 EUR |
15,9
% |
| = Kosten gesamt
pro Stunde |
36,24
EUR |
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| + Notwendiger
Wagnis- u. Gewinnzuschlag |
2,61 EUR |
5,8
% |
| =
Stundenverrechnungssatz netto |
38,85
EUR |
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| + Mehrwertsteuer |
6,22 EUR |
13,8
% |
| =
Stundenverrechnungssatz brutto |
45,07
EUR |
100,0
% |
1) Die lohngebundenen Kosten oder Lohnnebenkosten beinhalten
die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-,
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie die
Berufsgenossenschaftsbeiträge), Sonderzahlungen (Weihnachts- und zusätzliches
Urlaubsgeld), Lohn für Ausfallzeiten (gesetzliche Feiertage, Urlaub,
Lohnfortzahlung, Fortbildungsmaßnahmen) sowie nicht verrechenbare
betriebliche Anwesenheitszeiten (Leerlauf, Gewährleistung, Kulanzen
etc.). Sie ergeben als Aufschlag auf den Stundenlohn einen Wert von
76,1 %.
2) Zu den übrigen Kosten gehören u.a. die Abschreibungen,
Energiekosten, Haus- und Grundstücksaufwendungen, Rechts- und
Beratungskosten, Maschinen- und Gerätekosten, Zinsen und betriebliche
Steuern.

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