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Was kostet eine Gesellenstunde?

"Über 40 Euro für eine Monteurstunde? Davon erhält der Geselle 12,98 Euro brutto und den Rest steckt sich der Chef in die Tasche!" So oder ähnlich sieht die Reaktion vieler Kunden nach Erhalt einer Handwerkerrechnung aus. Vorschnell lautet dann das Urteil, der Handwerker sei zu teuer. 

Der vom Handwerker geltend gemachte Stundenverrechnungssatz ist jedoch nicht mit dem Stundenlohn eines Monteurs, schon gar nicht mit dem erzielten Gewinn eines Betriebes gleich zu setzen.

Betrachtet man die Bestandteile des Stundenverrechnungssatzes für eine Handwerkerstunde, so wird die hohe Personalintensität im Handwerk deutlich. Stundenlohn, darauf entfallende lohngebundene Kosten und anteilige Gehälter pro Stunde ergeben schon 65 Prozent des Verrechnungssatzes. Die übrigen Kosten mit einem Anteil von knapp 16 Prozent nehmen sich dagegen bescheiden aus.

Neben diesen Kostenbestandteilen, die die aktuelle Situation in vielen Handwerksbetrieben darstellt, muss in die betriebliche Kalkulation auch ein angemessener Wagnis- und Gewinnanteil eingerechnet werden. Die für dieses Beispiel angenommenen 2,61 Euro pro Stunde bewegen sich im untersten Bereich, den ein Betrieb für eine gesunde Existenz anstreben muss. Betriebsvergleiche in vielen Gewerken zeigen jedoch, dass häufig allenfalls ein kostendeckender Preis am Markt erzielbar ist, der Unternehmer quasi umsonst arbeitet. Als letzte Position komplettiert die Mehrwertsteuer den Betrag, den der Handwerksmeister dieses Beispiels verrechnen müsste.

 

+ Stundenlohn 12,98 EUR 28,8 %
+ Lohngebundene Kosten 1)   9,92 EUR 22,0 %
+ Gehälter Verwaltung + Technik   6,17 EUR 13,7 %
= Personalkosten pro Stunde 29,07 EUR  
+ Übrige Kosten 2)   7,17 EUR 15,9 %
= Kosten gesamt pro Stunde 36,24 EUR  
+ Notwendiger Wagnis- u. Gewinnzuschlag   2,61 EUR  5,8 %
= Stundenverrechnungssatz netto 38,85 EUR  
+ Mehrwertsteuer   6,22 EUR 13,8 %
= Stundenverrechnungssatz brutto 45,07 EUR 100,0 %
 

1) Die lohngebundenen Kosten oder Lohnnebenkosten beinhalten die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie die Berufsgenossenschaftsbeiträge), Sonderzahlungen (Weihnachts- und zusätzliches Urlaubsgeld), Lohn für Ausfallzeiten (gesetzliche Feiertage, Urlaub, Lohnfortzahlung, Fortbildungsmaßnahmen) sowie nicht verrechenbare betriebliche Anwesenheitszeiten (Leerlauf, Gewährleistung, Kulanzen etc.). Sie ergeben als Aufschlag auf den Stundenlohn einen Wert von 76,1 %.

2) Zu den übrigen Kosten gehören u.a. die Abschreibungen, Energiekosten, Haus- und Grundstücksaufwendungen, Rechts- und Beratungskosten, Maschinen- und Gerätekosten, Zinsen und betriebliche Steuern.

 

    

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